Bulk-Distribution und Lagerkapazitäten
Die physische Verteilung von Großmengen erfordert feste Umschlagplätze mit ausreichender Fläche für den Warenein- und -ausgang. Unser Netzwerk umfasst Standorte mit einer Mindesthöhe von 6,5 Metern und Rampen für Sattelzüge. Die Kommissionierung erfolgt über ein zweistufiges System: Palettenlager für Standardartikel und ein separates Hochregal für Sonderformate. Die Anbindung an das öffentliche Schienennetz ist an zwei der drei Standorte gegeben.
Lagerstandorte einsehenLieferkettensteuerung und Transportlogistik
Die Steuerung der Lieferkette erfolgt über ein zentrales ERP-System mit Schnittstellen zu den Speditionspartnern. Jede Sendung wird mit einer eindeutigen Referenznummer versehen, die den gesamten Transportweg abbildet. Für den gewerblichen Warenverkehr innerhalb Deutschlands gelten die Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetzes. Die Fahrzeuge sind mit Telematik ausgestattet, um Lieferfenster von ±30 Minuten einzuhalten.
Transportanfrage stellenGewerbeanmeldung und Handelsregistereintrag
Der Großhandel unterliegt der Anzeigepflicht nach §14 Gewerbeordnung. Vor Aufnahme der Tätigkeit muss die zuständige Gemeinde- oder Stadtverwaltung informiert werden. Für Kapitalgesellschaften ist zusätzlich die Eintragung ins Handelsregister erforderlich. Die Gewerbeanmeldung umfasst Angaben zur Rechtsform, zum Gegenstand des Unternehmens und zur Betriebsstätte. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel zwei bis vier Wochen.
Rechtliche GrundlagenZollabwicklung und Außenhandelsdokumente
Für den grenzüberschreitenden Warenverkehr sind vollständige Zollpapiere erforderlich. Dazu gehören die Handelsrechnung, der Frachtbrief und gegebenenfalls das Ursprungszeugnis. Die elektronische Zollanmeldung erfolgt über das ATLAS-Verfahren. Als bevollmächtigter Wirtschaftsbeteiligter (AEO) profitieren wir von vereinfachten Zollverfahren und geringeren Kontrollquoten. Die Zolltarifnummer (HS-Code) muss für jede Warengruppe korrekt angegeben werden.
Zollvorschriften im ÜberblickLagerverwaltung und Bestandskontrolle
Die Lagerverwaltung erfolgt nach dem FIFO-Prinzip (First In, First Out), um die Haltbarkeit der Waren zu gewährleisten. Jeder Lagerplatz ist mit einem Barcode versehen, der über mobile Scanner erfasst wird. Die Inventur findet quartalsweise statt, bei verderblichen Waren monatlich. Die Bestandskontrolle umfasst auch die Überwachung von Mindestbeständen und die automatische Nachbestellung bei Unterschreitung der Meldegrenze.
Logistikprozesse im Detail